Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Electronic Arts gibt Unterlassungserklärung wegen rechtswidrigem Battlefield 3-Spiel ab

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer <link http: www.vzbv.de _blank external-link-new-window>aktuellen Presseerklärung mitteilt, hat der Spiele-Hersteller Electronic Arts (EA) wegen des rechtswidrigen Spiels "Battlefield 3" eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Die Verbraucherschützer hatten EA Anfang Dezember 2011 abgemahnt, wir <link http: www.dr-bahr.com news verbraucherzentrale-mahnt-electronic-arts-wegen-battlefield-3-ab.html _blank external-link-new-window>berichteten. Beanstandet wurden damals

- die fehlende Transparenz, dass für die Nutzung des Spiels eine dauerhafte Internetverbindung notwendig ist
- mangelnde Aufklärung über Funktion und Reichweite des Zusatztools Origin
- Nichteinbeziehung der AGB in den Vertrag
- einzelne Vertragsklauseln

"Battlefield 3" hatte zuvor für einen Sturm der Entrüstung in der Gaming-Szene gesorgt, da das Spiel ohne die Installation der EA-Software Origin nicht spielbar war. Origin selbst enthielt zahlreiche rechtswidrige Klauseln, <link http: www.dr-bahr.com news ea-computerspiel-battlefield-3-sammelt-rechtswidrig-daten-seiner-kunden.html _blank external-link-new-window>wir berichteten.

In der nun unterzeichneten Unterlassungserklärung wird EA zukünftig sicherstellen, dass die Kunden bereits vor dem Kauf eines Spiels alle relevanten Informationen erhalten (wie z.B. eine erforderliche Internetverbindung oder die Installation von Origin). Außerdem hat sich das Unternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Möglichkeit zu verschaffen, in zumutbarer Weise bei Vertragsschluss Kenntnis von den AGB zu erlangen.

Die abgegebene Unterlassungserklärung hat unterschiedliche Umsetzungsfristen. Zumindest für neu veröffentlichte Software gilt die Vereinbarung bereits ab dem 1. Juni 2012. Spätestens ab 1. Januar 2013 werden alle Computer- und Videospiele mit den entsprechenden erforderlichen Informationen versehen sein, die auch die geänderten Geschäftsbedingungen enthalten. Für die im Internet veröffentlichten Geschäftsbedingungen gilt die Unterlassungserklärung sofort, wobei EA die Bedingungen bereits vor einiger Zeit geändert hat.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen