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Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Erlöschen des fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen

Das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile erloeschen-des-widerrufsrecht-bei-online-mobilfunkvertraegen-oberlandesgericht-brandenburg-20090211.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.02.2009 - Az.: 7 U 116/08) hat entschieden, dass die Regelungen zum Erlöschen des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht auch für den Bereich der Mobilfunk-Verträge gelten.

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverein, nahm einen Mobilfunk-Anbieter auf Unterlassung in Anspruch. Dieser hatte in seinen Bestimmungen die nachfolgende Klausel:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn `der Beklagte` mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie selbst diese veranlassen (z.B. durch Nutzung der Mobilfunkleistung)".

Die Richter sahen die Bestimmung als rechtskonform an.

Nach <link http: bundesrecht.juris.de bgb __312d.html _blank external-link-new-window>§ 312d Abs.3 Nr.2 BGB erlischt das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht, wenn "der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat."

Diese Regelung sei auch auf Mobilfunk-Verträge anwendbar, die online abgeschlossen würde. Beim Zustandekommen eines längerfristigen Mobilfunk-Vertrages bestehe kein gesteigertes Schutzbedürfnis des Verbrauchers. Denn auch wenn der Kunde den Vertrag im Ladengeschäft abschließe, könne er nicht mit Sicherheit die Qualität der Leistung überprüfen. Denn die Qualität des Empfanges hänge in erster Linie vom Standort ab. Der könne zwar im Geschäft besonders gut sein, aber grundsätzlich bestehe eben keine Möglichkeit, sich insgesamt einen persönlichen Eindruck zu machen.

Die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen seien daher anzuwenden, so dass die beanstandete Klausel rechtmäßig sei. Die Klage sei daher abzuweisen.

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