Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Bamberg: Frist von von 6 Werktagen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu kurz

Eine Frist von 6 Werktagen bei außergerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist idR. zu kurz bemessen (OLG Bamberg, Beschl. v. 09.04.2018 - Az,; 3 W 11/18).

Der Kläger mahnte die Beklagte wegen einer Wettbewerbsverletzung mit Schreiben vom 23.2017 ab und setzte eine Frist bis zum 01.11.2017. Als die Beklagte nicht reagierte, beantragte er am 02.12.2017 eine einstweilige Verfügung. Wenige Tage später gab die Beklagte außergerichtlich eine Unterlassungserklärung ab. Nun ging es vor Gericht um die Frage, wer die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen hatte.

Das OLG Bamberg legte der Klägerseite die Kosten auf, da die gesetzte Frist zu kurz bemessen gewesen sei.

Da es sich um keinen besonders eilbedürftigen Wettbewerbsverstoß gehandelt habe, so die Richter, sei die gesetzte Frist von 6 Werktagen zu kurz bemessen. Erschwerend komme hinzu, dass hier zudem auch noch zwei Feiertage und ein Wochenende dazwischen gelegen hätten. 

"Unter diesen Umständen war die gesetzte Frist selbst im Lichte der Auslegungsregel des § 193 BGB offensichtlich schon deshalb zu kurz bemessen, weil

(1) die Zeitspanne zwischen dem Eingang des Telefaxes am 23.10.17 (diesen einmal unterstellt) und dem Fristende (nach § 193 BGB) am 02.11.2017 nur sechs Werktage umfasst und

(2) hierbei für die Schuldnerseite noch erschwerend hinzukommt, dass auf die zusammenhängenden vier Werktage bis zum 27.10.2017 (Freitag) nur noch Montag, der 30.10.2017 als „Brückentag“ sowie - nach zwei weiteren Feiertagen, nämlich dem 31.10.2017 (Reformationstag) und dem 01.11.2017 (Allerheiligen) - der 02.11.2017 (Donnerstag) als Werktage folgten."

Es liege auf auf der Hand, dass die der Beklagten - einem Einzelhandelsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung - gesetzte Frist keinesfalls ausreichend dafür  gewesen sei, dass diese überlegen und ggf. anwaltlichen Rat einholen konnte, so das Gericht. Angemessen sei in solchen Fällen vielmehr ein Zeitaum von einer Woche bis zehn Tagen .

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen