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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Gegenabmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein

Eine Gegenabmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein, so dass OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsmissbraeuchliche-androhung-von-gegenabmahnung-bei-reinem-gebuehreninteresse-i-4-u-175-10-oberlandesgericht-hamm-20110120.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 20.01.2011 - Az.: I-4 U 175/10).

Beide Parteien boten Waren über das Internet an und waren Mitbewerber. Die Beklagte mahnte die Klägerin ab. Die Klägerin gab jedoch die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, sondern ließ durch ihren Anwalt erklären, dass sie eine Gegenabmahnung aussprechen werde, sollte die Abmahnung nicht zurückgezogen werden. Auch teilte die Klägerin mit, dass sie sich in einem solchen Fall gut vorstellen könne, auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verzichten.

Die Hammer Richter stuften dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich ein.

Es sei offensichtlich, dass die Gegenabmahnung nur ausgesprochen worden sei, um Gebühren zu erzielen. Ein solches Verhalten verstoße gegen Treu und Glauben.

Dies zeige auch die Tatsache, dass die Klägerin sogar bereit gewesen wäre, auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung der Beklagten zu verzichten.

 

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