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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Geld-zurück-Reklame mit Angabe der Internetseite auf Verpackungs-Innenseite unzulässig

Die TV-Reklame mit einer Geld-zurück-Garantie für die Joghurt-Produkte von Danone ist rechtmäßig, wenn der Hinweis auf die Webseite, auf welcher die Bedingungen dieser Werbemaßnahme erläutert werden, für den Zuschauer deutlich zu erkennen ist, so der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile tv-werbung-von-danone-mit-geld-zurueck-garantie-rechtmaessig-i-zr-194-06-bundesgerichtshof--20090311.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2009 - Az.: I ZR 194/06).

Unzureichend sei es dagegen, wenn der Hinweis sich lediglich auf der Innenseite der Produktverpackung befinde, denn dann könne der Verbraucher den Text erst nach dem Kauf wahrnehmen, was rechtlich nicht ausreiche.

 

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