Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Hamburg: GEZ-Abmeldung per E-Mail entspricht nicht der erforderlichen Schriftform

Die Abmeldung von der GEZ muss schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail nicht ausreichend ist, so das VG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile abmeldung-per-e-mail-an-gez-unwirksam-10-k-411-09-verwaltungsgericht-hamburg-20090707.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.07.2009 - Az.: 10 K 411/09).

Der Kläger meldete sich bei der GEZ hinsichtlich der Rundfunkgebühren per E-Mail ab. Die GEZ akzeptierte dies nicht und schickte weiterhin Zahlungsaufforderungen. Sie verwies darauf, dass eine Kündigung per E-Mail nicht der schriftlichen Form entspreche und daher unwirksam sei.

Die RIchter des VG Hamburg folgten dieser Ansicht.

Eine Kündigung per E-Mail erfülle nicht die gesetzlich verlangte Schriftform. Für diese Schriftform bestehe auch ein sachlicher Grund, da so am ehesten gewährleistet sei, dass die Abmeldung auch vom angegeben Absender stamme. Bei elektronischen oder mündlichen Erklärungen sei der Absender hingegen nicht hinreichend verifiziert.

Rechts-News durch­suchen

05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen