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Kategorie: Onlinerecht

OVG Münster: HanseNet weiterhin zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Münster <link http: www.datenschutz.eu urteile verpflichtung-zur-vorratsdatenspeicherung-vorlaeufig-vollziehbar-13-b-1392-09-oberverwaltungsgericht-muenster-20091102.html _blank external-link-new-window>(Beschl.  v. 02.11.2009 - Az.: 13 B 1392/09) ist das Telekommunikationsunternehmen HanseNet weiterhin verpflichtet, die Regelungen der Vorratsdatenspeicherung einzuhalten.

HanseNet ging im Wege des einstweiligen Rechtsschutz gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung vor und versuchte, eine Aussetzung zu erlangen. Jedoch ohne Erfolg.

Die Richter des OVG stützen sich bei ihrer Argumentation auf weitgehend formale Argumente, ohne sich näher mit der rechtlichen Frage der Vorratsdatenspeicherung auseinander zu setzen.

Bei unklarer Rechtslage sei im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Vollzugsinteresse und dem privaten Aussetzungsinteresse zu treffen, so die Juristen. Hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung habe das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Aussetzung der Speicherpflicht abgelehnt.

Auch im vorliegenden Verfahren sei kein besonderes Aussetzungsinteresse von HanseNet erkennbar. Allein die mit der Speicherpflicht verbundenen Kosten und finanziellen Nachteile, die ggf. später im Rahmen der Staatshaftung erstattungsfähig seien, reichten nicht aus, um eine Aussetzung der Speicherpflicht zu rechtfertigen. Irreversible Folgen im Sinne einer Existenzbedrohung seien nicht dargelegt worden.

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