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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Hausdurchsuchung wegen Raubkopien rechtswidrig

Das LG Berlin <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t nd3 bs page _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.05.2012 - Az.: 526 Qs 10-11/12) hat entschieden, dass eine Hausdurchsuchung wegen Raubkopien rechtswidrig sein kann, wenn ein nicht-neutraler sachverständiger Zeuge eine tragende Rolle bei der Durchsuchung spielt.

Es erfolgte eine Durchsuchung der klägerischen Firma wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Vervielfältigung und Verbreitung von Microsoft-Programmen. Bei der Hausdurchsuchung spielte ein sachverständiger Zeuge eine tragende Rolle. U.a. gab er vor, welche Hard- und Software beschlagnahmt werden sollte.

Bei diesem sachverständigen Zeugen handelte es sich um einen ehemaligen führenden Microsoft-Mitarbeiter. 

Das KG Berlin stufte aufgrund dieser Umstände die erfolgte Hausdurchsuchung als rechtswidrig ein.

Zwar sei den Ermittlungsbehörden grundsätzlich nicht verwehrt, auch Privatpersonen zu einzelnen Maßnahmen hinzuziehen. Dies gelte insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie z.B. Marken- und Urheberrechtsverletzungen. Zwingend erforderlich sei auch nicht, dass diese sachkundige Person neutral sei. Vielmehr könne - unter gewissen Umständen - auch das mutmaßliche Opfer als Helfer herangezogen werden.

Im vorliegenden Fall würden diese Grenzen jedoch überdehnt. Hier sei eine parteiische Person als sachverständiger Zeuge aufgetreten und habe maßgeblich die Tätigkeiten vor Orten bestimmt.

Die Parteilichkeit ergebe sich insbesondere aus dem Umstand, dass die Person ehemaliger Mitarbeiter von Microsoft gewesen sei. Gegen eine neutrale Stellung spreche auch der Umstand, dass der Mitarbeiter über viele Stunden kostenfrei an der Durchsuchung teilgenommen habe.  

Bereits 2006 hat das LG Kiel (Beschl. v. 14.08.2006 - Az.: 37 Qs 54/06) entschieden, dass die Bestellung eines GVU-Mitarbeiters in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren rechtswidrig ist.

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