Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Bielefeld: Internet-Provider muss Auskunft in P2P-Urheberrechtsverletzungen erteilen

Das LG Bielefeld hat in einer weiteren Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile auskunftserteilung-eines-internet-providers-wegen-filesharing-rechtsverletzung-4-oh-385-09-landgericht-bielefeld-20090805.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.08.2009 - Az.: 4 OH 385/09) seine bisherige Linie beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch bekräftigt und wendet das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" - entgegen der überwiegenden Rechtsprechung - nur auf den zur Auskunft Verpflichteten an.

Es ging wieder einmal um den urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch. Der Rechteinhaber wollte vom Provider die Daten der Nutzer, die illegal Musikwerke anboten.

Die Bielefelder Richter bejahten einen Anspruch. Für das Kriterium des "gewerblichen Ausmaßes" reiche es aus, wenn der zur Auskunft Verpflichtete (hier also der Provider) gewerblich handle. Der eigentliche Rechtsverletzer, so die Bielefelder Richter, müsse hingegen nicht im gewerblichen Ausmaß handeln.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".


Rechts-News durch­suchen

04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen
03. August 2026
Das LG München I verurteilte SUNO wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training und Musikwiedergabe in Outputs.
ganzen Text lesen
31. Juli 2026
Symbole in Bauzeichnungen sind nicht urheberrechtlich geschützt, sofern sie Alltagsgegenstände möglichst klar und herstellerneutral abbilden und kaum…
ganzen Text lesen
27. Juli 2026
Behörden dürfen Gutachten im Beteiligungsverfahren offenlegen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen