Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Magdeburg: Irreführende Bezeichnung "Gelenk-Tabletten" für Nahrungsergänzungsmittel

Ein heimischer Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vertreibt u.a. ein Produkt, das die Bezeichnung "Gelenk-Tabletten" im Namen führt und mit der Angabe weiterer Inhaltsstoffe wirbt.

Der Vertrieb des Produkts unter diesem Namen wurde dem Kläger untersagt.

Die dagegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus: Die in dem Nahrungsergänzungsmittel enthaltenen Substanzen könnten zwar positive Wirkung auf die Gelenke haben. Diese Wirkung sei jedoch nicht wissenschaftlich erwiesen. Daher könne der Produktname den Verbraucher hinsichtlich gesundheitlicher Wirkungen des Mittels auf die Gelenke in die Irre führen.

Das Gericht hat die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.

Az.: 1 A 118/16 MD

Quelle: Pressemitteilung des VG Magdeburg v. 04.12.2017

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen