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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Irreführende Werbeaussage "zu verwenden wie Creme fraiche"

Die Werbeaussage "zu verwenden wie Creme fraiche" ist für Mischprodukte aus Milch und pflanzlichen Fetten irreführend (LG Hamburg, Urt. v. 13.07.2018 - Az.: 314 O 425/17).

Die Beklagte gab Produkte zum Kochen und Backen heraus,. Der Rechtsstreit betraf das Produkt "Rama Cremefine", eine Emulsion aus Milch und pflanzlichen Fetten. Auf der Verpackung stand blickfangmäßig in großen Lettern folgende Werbeaussage:

"zu verwenden wie Creme fraiche"

Das LG Hamburg stufte dies als irreführend ein, denn durch die Erklärung werde der Eindruck erweckt, das Produkt sei quasi Creme fraiche. Dies sei jedoch unstreitig nicht der Fall, denn es fehle der entsprechende Sauerrahmanteil.

Beim Verbraucher werde die Erwartung hervorgerufen, dass die Ware die gleichen Eigenschaften aufweise wie das ihm bekannte Creme fraiche. Genau dies sei aber nicht gegeben, sodass der Kunde in die Irre geführt werden.

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