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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Kein Internet-Glücksspiel mehr für gewerbliche Spielvermittler

Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile keine-spielvermittlung-ohne-erlaubnis-oberlandesgericht-frankfurt_am_main-20090317.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.03.2009 - Az.: 11 W 8/09 (Kart)) hat entschieden, dass ein gewerblicher Spielvermittler keinen Anspruch hat, weiterhin Glücksspiele über das Internet zu vermitteln.

Zu Beginn des Jahres 2009 kündigte die Landeslotteriegesellschaft den Antragstellerinnen unter Hinweis auf das Verbot der Internet-Vermittlung den Kooperationsvertrag und kündigte an, die Schnittstelle abzuschalten. Daraufhin beantragten die Antragstellerinnen einstweiligen Rechtsschutz. Sie halten den Glücksspiel-Staatsvertrag für verfassungs- und europarechtswidrig.

Dem sind die Frankfurter Richter nicht gefolgt.

Die Landeslotteriegesellschaft sei zur Sperrung des Zugangs befugt gewesen. Sie habe den Kooperationsvertrag außerordentlich kündigen dürfen, da die Antragstellerinnen gegen ein gesetzliches Verbot verstießen.

Der Staatsvertrag sei auch verfassungsgemäß und mit dem EU-Recht vereinbar.

Das OLG Frankfurt a.M liegt auf einer Linie mit dem LG Hannover <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile tipp24-darf-in-niedersachsen-kein-online-lottospiel-vermitteln-landgericht-hannover-20090128.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.01.2009 - Az.: 21 O 105/08), das LG Kiel <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile gewerblicher-spielevermittler-darf-lottospiel-nicht-mehr-ueber-das-internet-vermitteln-landgericht-kiel-20090123.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.01.2009 - Az.: 14 O 145/08) und das LG Stuttgart <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile gewerblicher-spielevermittler-darf-lottospiel-nicht-mehr-ueber-das-internet-vermitteln-landgericht-stuttgart-20090129.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.01.2009 - Az.: 41 O 2/09), die die Sperrung der Schnittstelle durch die jeweilige Landeslotteriegesellschaf als rechtmäßig erachtet haben.

Das OLG Koblenz <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile tipp-24-darf-weiterhin-internetvermittlung-von-lottospielen-betreiben-oberlandesgericht-koblenz-20090120.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.01.2009 - Az.: 1 W 6/09) und das LG Hamburg <link http: gluecksspiel-und-recht.de urteile tipp-24-darf-in-hamburg-weiter-online-lottospiele-vermitteln-landgericht-hamburg-20090220.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.02.2009 - Az.: 408 O 4/09).

 

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