Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Koblenz: Vermittlung von Lottospielen im Internet auch nach dem 01.01.2009 erlaubt

Seit dem 1.1.2009 ist das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Dieses Verbot gilt auch für Lottospiele. Nicht so für eine in Hamburg ansässige Gesellschaft. Sie hatte mit Lotto Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Vermittlung unter anderem von Lottospielen im Internet geschlossen.

Zur Übersendung der Spielverträge hatte Lotto Rheinland-Pfalz der Gesellschaft eine elektronische Schnittstelle zum eigenen Computersystem zur Verfügung gestellt. Am 5. Januar 2009 schloss Lotto die Schnittstelle, ohne den Vertrag zuvor zu kündigen. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag, die elektronische Schnittstelle wieder zu öffnen, hatte die Hamburger Gesellschaft vor dem Oberlandesgericht Koblenz Erfolg.

In den Gründen seiner Entscheidung vom 20. Januar 2009 führte der Senat aus, Lotto Rheinland-Pfalz habe den Vertrag mit ihrer Vermittlerin nicht gekündigt. Allein das Verbot der Internetvermittlung von Lottospielen, das aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder folge, rechtfertige aber das Schließen der Schnittstelle nicht. Bereits die EU-Kommission habe im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU erhebliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines generellen, das heißt auch die Lottospiele erfassenden Internetvermittlungsverbots zur Bekämpfung der Spielsucht angeführt. Diesen Bedenken schloss sich der Senat an und verfügte deshalb die Wiederbereitstellung der elektronischen Schnittstelle.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 20. Januar 2009, 1 W 6/09

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 26.01.2009

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen