Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Koblenz: Vermittlung von Lottospielen im Internet auch nach dem 01.01.2009 erlaubt

Seit dem 1.1.2009 ist das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Dieses Verbot gilt auch für Lottospiele. Nicht so für eine in Hamburg ansässige Gesellschaft. Sie hatte mit Lotto Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Vermittlung unter anderem von Lottospielen im Internet geschlossen.

Zur Übersendung der Spielverträge hatte Lotto Rheinland-Pfalz der Gesellschaft eine elektronische Schnittstelle zum eigenen Computersystem zur Verfügung gestellt. Am 5. Januar 2009 schloss Lotto die Schnittstelle, ohne den Vertrag zuvor zu kündigen. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag, die elektronische Schnittstelle wieder zu öffnen, hatte die Hamburger Gesellschaft vor dem Oberlandesgericht Koblenz Erfolg.

In den Gründen seiner Entscheidung vom 20. Januar 2009 führte der Senat aus, Lotto Rheinland-Pfalz habe den Vertrag mit ihrer Vermittlerin nicht gekündigt. Allein das Verbot der Internetvermittlung von Lottospielen, das aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder folge, rechtfertige aber das Schließen der Schnittstelle nicht. Bereits die EU-Kommission habe im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU erhebliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines generellen, das heißt auch die Lottospiele erfassenden Internetvermittlungsverbots zur Bekämpfung der Spielsucht angeführt. Diesen Bedenken schloss sich der Senat an und verfügte deshalb die Wiederbereitstellung der elektronischen Schnittstelle.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 20. Januar 2009, 1 W 6/09

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 26.01.2009

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen