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Kategorie: Onlinerecht

AG Hamburg: Keine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 EUR bei Film-Upload

Wird ein Film in einer P2P-Tauschbörse anderen Mitgliedern zum Download angeboten, so steht dem Rechteinhaber ein Schadensersatz in Höhe von 250,- EUR und die Erstattung der vollen Abmahnkosten zu <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Urt. v. 05.12.2011 - Az.: 36a C 279/11).

Der Beklagte hatte einen Spielfilm in einer P2P-Tauchbörse angeboten. Als er außergerichtlich keine Abmahnkosten und keinen Schadensersatz leistete bzw. nicht vollständig leistete, erhob der Rechteinhaber Klage und bekam vor dem Hamburger Gericht Recht.

Das AG Hamburg sprach der Klägerseite zunächst einen Schadensersatz iHv. 250,- EUR zu.

Darüber hinaus stufte es die Abmahnkosten in voller Höhe als erstattungsfähig ein. Eine Begrenzung der Kosten auf 100,- EUR scheide aus, weil durch die die öffentliche Zugänglichmachung eines Spielfilms in einer P2P-Tauchbörse keine unerhebliche Rechtsverletzung mehr vorliege.

Das AG Hamburg bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung. Bereits im September hatte es geurteilt, dass das Veröffentlichen eines Musikstückes in einer P2P-Tauchbörse nicht als unerheblicher Rechtsverstoß zu werten ist <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-deckelung-der-abmahnkosten-auf-100-eur-bei-upload-eines-musikalbums-36-a-c-71-11-amtsgericht-hamburg-20110607.html _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Urt. v. 07.06.2011 - Az.: 36a 71/11).

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