Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Keine erweiterten Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software-Originaldatenträger

Veräußert ein Unternehmen gebrauchte Software in Form von Originaldatenträgern, trifft das Unternehmen keine gesteigerten Informationspflichten beim Verkaufsangebot <link http: www.online-und-recht.de urteile informationspflichten-beim-verkauf-gebrauchter-software-landgericht-hamburg-20171109 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 09.11.2017 - Az.: 327 O 301/17).

Das verklagte Unternehmen veräußerte bei eBay ein gebrauchtes Microsoft Office-Paket als Originaldatenträger.

Die Klägerin sah hierin einen Wettbewerbsverstoß, weil das Angebot wichtige Informationen vorenthalte. Es müssten bei dem Verkauf gebrauchter Software bestimmte Voraussetzungen dokumentiert sein, damit der Nacherwerber die Software nutzen dürfe. Der Verbraucher werde vorliegend jedoch nicht hinreichend darüber informiert, wie die Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Programms ausgestaltet seien. So gebe der Beklagte nicht an, dass zu keinem Zeitpunkt mehr Programmkopien existieren dürften als nach dem Lizenzvertrag erlaubt seien.

Das LG Hamburg wies die Klage ab.

Da es sich im vorliegenden Sachverhalt um einen Originaldatenträger handle, sei die Rechtslage anders zu bewerten als die Fälle, bei denen lediglich Produktschlüssel angeboten würden.

Der Erwerber eines körperlichen Original-Produkts erwerbe rechtmäßig die Lizenzen und könne die Software unbefristet nutzen. Auch sei es ihm erlaubt, eine Sicherungskopie herzustellen. Er müsse auch weder Vorbesitzer nennen noch die Rechtekette mitteilen, um den Beweis zu erbringen, dass er erschöpfte Ware erworben habe. Dafür genüge der Nachweis des Original-Datenträgers.

Das Verkaufsangebot sei daher ausreichend formuliert und es würden keine wesentlichen Informationen weggelassen, so dass kein Wettbewerbsverstoß vorliege.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen