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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Keine Haftung einer Online-Plattform für rechtswidrigen Fussball-Ticket-Verkauf

Eine Online-Plattform, auf der Kunden gekaufte Fussball-Tickets rechtswidrig weiterverkauften, haftet nicht für die Rechtsverletzung <link http: www.online-und-recht.de urteile fussballverein-kann-online-plattform-nicht-fuer-rechtswidrigen-weiterverkauf-von-karten-verantwortlich-machen-vi-u-kart-oberlandesgericht-duesseldorf-20100707.html _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2010 - Az.: VI-U (Kart) 12/10).

Kläger war ein Bundesliga-Club, der in seinen AGB den Weiterverkauf der bei ihm erworbenen Tickets ausschloss. Die Beklagte unterhielt eine Online-Plattform, auf der Kunden solche gekauften Tickets weiterveräußern konnten. Der Kläger sah in dem Verhalten einen Rechtsverstoß.

Die Düsseldorfer Richter verneinten eine Rechtsverletzung.

Alleine der Umstand, dass auf der Plattform auch solche Tickets verkauft werden könnten, führe nicht automatisch dazu, dass der Online-Anbieter zum Vertragsbruch aufrufe. Auch verletze er keine Sorgfaltspflicht, da für ihn grundsätzlich nicht erkennbar sei, ob die Beteiligten rechtswidrig handelten oder nicht.

Bereits Ende 2008 hatte der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile weiterverkauf-von-fussballkarten-durch-gewerblichen-kartenhaendler-bundesgerichtshof--20080911.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.09.2008 - Az.: I ZR 74/07) entschieden, dass der gewerbliche Weiterverkauf von Fussballkarten nur in engen Grenzen erlaubt ist. Damals hatte der HSV geklagt, der nur über autorisierte Händler seine Tickets an Privatpersonen verkaufte. In seinen AGB schloß er jeden Weiterverkauf aus. Der Sportverein wollte Kartenhändlern den Weiterverkauf verbieten, bekam aber nur zum Teil Recht.

Hinsichtlich des direkten Ankaufs der Karten beim HSV erkannten damals die BGH-Richter auf einen wettbewerbswidrigen Schleichbezug. Durch die Täuschung, dass er Privatperson sei, habe der Kartenhändler sich einen rechtswidrigen Vorteil verschafft und behindere zudem den Fussball-Club in dessen Vertriebssystem. Als rechtmäßig stuften die höchsten deutschen Zivilrichter hingegen ein, dass der Händler Karten von Privatpersonen erworben hatte.

Siehe dazu auch die Zusammenfassung in unserem Podcast <link http: www.law-podcasting.de ist-der-weiterverkauf-von-fussballkarten-rechtlich-erlaubt-die-grundlagen-entscheidung-des-bgh _blank external-link-new-window>"Ist der Weiterverkauf von Fussballkarten rechtlich erlaubt?".

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