Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Keine Irreführung durch Internet-Werbung für Kredit mit Aussage "Ab 4,44 % eff.p.a."

Die Werbeaussage "Ab 4,44% effe.p.a." eines Kreditunternehmens auf dessen Internetseite ist rechtmäßig, wenn auf die einschränkenden Bedingungen in klarer und verständlicher Form hingewiesen wird, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile online-kreditwerbung-mit-leicht-erkennbaren-bedingungen-rechtmaessig-6-u-4-09-oberlandesgericht-koeln-20090626.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 4/09).

Das verklagte Kreditunternehmen warb für seine Darlehen mit dem Hinweis:

"Ab 4,44 % eff.p.a".

Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Zu Unrecht die die Kölner Richter nun entschieden. Das Kreditunternehmen sei nicht verpflichtet, alle Bedingungen von Beginn an mitzuteilen. Es sei vielmehr ausreichend, dass die Gesamtgestaltung der Kreditbedingungen für den Kunden leicht erkenn- und auffindbar seien.

Auch sei die Aussage an sich nicht irreführend. Durch den Hinweis "Ab" wisse der potentielle Kunde, dass es sich bei dem angegebenen Zinssatz um die niedrigste Höhe handle, so dass durchaus höhere Beträge möglich sind.

 

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen