Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Kerngleiche Verstöße bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Eine nicht vorhandene fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung ist nicht mit dem Fall gleichzusetzen, dass die Erklärung fehlerhaft ist, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile zum-umfang-einer-abgegebenen-unterlassungserklaerung-i-20-u-220-08-oberlandesgericht-duesseldorf-20090901.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 220/08).

Die Beklagte gab gegenüber der Klägerin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, es zu unterlassen,  "den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs- /Rückgaberechts zu informieren."

Wenig später verwendete die Beklagte eine fehlerhafte fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung. Die Klägerin sah darin eine Verletzung der zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung und forderte die Vertragsstrafe ein.

Zu Unrecht wie die Düsseldorfer Richter nun entschieden.

Die Unterlassungserklärung könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung einen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe begründe. Allein aus dem Begriff "ordnungsgemäß" könne nicht geschlossen werden, dass die Belehrung in jeder Hinsicht zutreffend sein solle. Daher sei es völlig fernliegend, dass die Beklagte eine inhaltlich gänzlich richtige Widerrufsbelehrung versprechen wolle, ohne inhaltlich festzulegen, wie eine solche zu fassen sei.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
22. September 2025
Ein Online-Coaching für Dropshipping fällt laut LG Hamburg nicht unter das FernUSG, da keine Einzelschulung oder Lernerfolgskontrolle vorlag.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen