Auf <link http: www.law-vodcast.de _blank>Law-Vodcast.de, dem 1. deutschen Anwalts-Video-Blog, gibt es heute einen Film zum Thema <link http: www.law-vodcast.de die-session-id-entscheidung-des-bgh-sind-deep-links-nun-doch-urheberrechtswidrig _blank external-link-new-window>"Die "Session-ID"-Entscheidung des BGH: Sind Deep-Links nun doch urheberrechtswidrig?<link http: www.law-vodcast.de die-datenschutzrechtliche-auskunftspflicht _blank external-link-new-window>".
Inhalt:
Seit der “Paperboy”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003 ist bekannt, dass Deep-Linking grundsätzlich erlaubt ist.
Nun haben die Karlsruher Richter vor kurzem ein neues Urteil <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtsverletzung-durch-umgehung-der-schutzmassnahme-mittels-hyperlink-i-zr-39-08-bundesgerichtshof--20100429.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 39/08) getroffen und schränken dadurch die Möglichkeit des Deep-Linkings ganz erheblich ein. Danach reicht es bereits aus, wenn der Seitenbetreiber, der verlinkt werden soll, Session-IDs einsetzt, um einen Deep-Link als Urheberrechtsverletzung einzustufen.