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Kategorie: Onlinerecht

OLG Jena: Musik-Wiedergabe auf Wahlkampfveranstaltung kann Urheberrechtsverletzung sein

Das Abspielen eines bekannten Liedes auf einer Wahlkampfveranstaltung kann das Urheberpersönlichkeitsrecht der betroffenen Künstler verletzen <link http: www.online-und-recht.de urteile musik-wiedergabe-auf-wahlkampfveranstaltung-kann-urheberrechtsverletzung-sein-oberlandesgericht-jena-20150422 _blank external-link-new-window>(OLG Jena, Urt. v. 22.04.2015 - Az.: 2 U 738/14).

Es ging um ein Lied der bekannten Kölner Gruppe “Höhner”, die sich gegen dagegen wehrten, dass ihr Song zur Untermalung bei einer NPD-Veranstaltung gespielt wurde.

Das OLG Jena bejahte eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Da die Song unmittelbar nach dem Vortrag des NPD-Landesvorsitzenden gespielt worden sei, werde das Lied nicht lediglich als Pausenfüller verwendet, sondern es sei ersichtlich als Begleitmusik benutzt worden.

Für eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts reiche es aus, wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein neutraler Beobachter möglicherweise davon ausgehe, dass die jeweilige Musikgruppe der betreffenden Partei nahestehe. Der Verstoß sei bereits dann gegeben, wenn derartige gedankliche Assoziationen in Betracht kämen.

Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, denn die Art und Weise der Verwendung des Liedes könne bei einzelnen Betrachtern den Eindruck erwecken, die Gruppe "Höhner" sympathisiere mit der NPD.

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