Wie die Kanzlei-News schon vor 2 Tagen berichteten, geht ein Hamburger Rechtsanwalt nun anscheined vehement gegen Netz-Betreiber vor, die ihre Mehrwertnummern an 0190-Fax-Spammer weitervermieten.
Nun wurde auch gegen eine Münchener Firma eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt.
Kritische Stimmen bezweifeln, ob es dem Anwalt wirklich um Belange des Verbraucherschutzes geht, sondern, dass es sich vielmehr um öffentlichkeitswirksame Präsentationen handeln würde.
Wichtig anzumerken ist in jedem Fall, dass es sich bei beiden Entscheidungen des LG Hamburg zunächst nur um vorläufige Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes handelt, die zudem ohne Anhörung der Gegenseite getroffen wurden. Es gilt daher daher abzuwarten, ob nicht Widerspruch eingelegt wird und die Rechtssache somit mündlich vor Gericht verhandelt wird.