Die Umsetzungsfrist für die Europäische Datenschutz-RiL ("Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation") (PDF, 190 KB) ist seit dem 01.11.2003 abgelaufen.
Für das deutsche Recht ist vor allem Art. 13 der RiL wichtig. Denn hier werden bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Spam-Rechtslage gemacht. Vgl. dazu den Aufsatz von RA Dr. Bahr: Änderung der SPAM-Rechtslage durch Reform des Wettbewerbsrechts?
Inzwischen gibt es auch die ersten Entwürfe einer nationalen Umsetzung in das deutsche Wettbewerbsrecht. Vgl. dazu unsere Rechts-FAQ: Das neue Wettbewerbsrecht.
Die Europäische Kommission nun vor kurzem eine erläuternde Mitteilung über Spam zum Download zur Verfügung gestellt (PDF, 512 kb). Auf über 32 Seiten werden eine Vielzahl von wichtigen Punkten angesprochen und erörtert.