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LG Essen: Wettbewerbswidrige Suchmaschinen-Beeinflussung

Das LG Essen (Urt. v. 26.05.2004 - Az.: 44 0 166/03) hatte darüber zu entscheiden, ob die unsachliche Beeinflussung einer Internet-Suchmaschine wettbewerbswidrig ist.

Der Beklagte hatte auf seinen Webseiten ein lexikonartiges Kompendium von Begriffen als Meta-Tags gespeichert. Bei der Klägerin handelte es sich um einen rechtsfähigen Wirtschaftsverband iSd. § 8 Abs.3 Nr.2 UWG (= § 13 Nr.2 UWG a.F.).

Das LG Essen hat die Wettbewerbswidrigkeit bejaht:

"Die Kammer geht davon aus, dass sich die Beklagte (...) einen (...) als unlauter zu bewertenden Wettbewerbsvorteil verschafft hat, weil sie durch das kompendiumartige Auflisten vieler hundert Meta-Tags ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang zur Internet-Seite der Beklagten erreichen wollte, dass ihre Internet-Seite bei Verwendung gängiger Suchmaschinen an einer der vorderen Stellen benannt und von Nachfragern frequentiert wird."

Und weiter:

"Es besteht (...) eine Tendenz der Nutzer von Suchmaschinen, bevorzugt (...)solche Internet-Adressen aufzurufen, die von der von Suchmaschine an einer der vorderen Stellen benannt werden.

Der Mitbewerber verschafft sich daher regelmäßig einen wirtschaftlichen Vorteil, wenn er es erreichen kann, dass die Suchmaschine seine Internet-Adresse an vorderer Stelle benennt und so Kunden anlockt (...)."


Hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit führen die Richter aus:

"(...) Die Grenze zur Unlauterbarkeit (ist) aber überschritten, wenn als Meta-Tags viele hundert lexikonartig aneinander gereihte Begriffe aufgeführt werden, die auch bei einem weiten Verständnis keinen Zusammenhang zum Leistungs- und Warenangebot des Internet-Anbieters mehr erkennen lassen."

Vgl. dazu auch unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien: Meta-Tags".

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