Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Der BGH (Urt. v. 24.3.2005 - Az.: I ZR 131/02 - PDF) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz besteht.

Normalerweise regeln die betreffenden Spezialgesetze (z.B. MarkenG oder UrhG) die Ansprüche, die der Rechteinhaber hat, abschließend. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein Rückgriff auf die allgemeinen Grundsätze des Wettbewerbsrechts möglich. Andernfalls würden die Wertungen der Spezialgesetze durch das UWG unterlaufen.

Die höchsten deutschen Zivilrichter haben nun ausgeführt, unter welchen besonderen Voraussetzungen ein solcher Rückgriff auf das UWG ausnahmsweise erlaubt ist:

"Nach den (...) entwickelten Grundsätzen (...) können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines wettbewerblich eigenartigen Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (...).

Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (...). Die wettbewerbliche Eigenart kann sich auch aus Merkmalen ergeben, die durch den Gebrauchszweck bedingt, aber willkürlich wählbar und austauschbar sind (...)

Für das Vorliegen der wettbewerblichen Eigenart ist eine Bekanntheit des betreffenden Erzeugnisses nicht Voraussetzung."

Rechts-News durch­suchen

14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen