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Kategorie: Allgemein

VG Köln: RegTP darf Fax-Spamming für 0900-Rufnummer untersagen

Die Kanzlei-Infos hatten schon am 11.07.2005 berichtet, nun liegen auch die schriftlichen Entscheidungsgründe vor.

Das VG Köln (Beschl. v. 29.06.2005 - Az: 11 L 765/05) hat entschieden, dass die damalige RegTP (heute: Bundesnetzagentur) befugt war, bei Fax-Spamming für 0900-Rufnummern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:

"Die Voraussetzungen für ein Einschreiten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 TKG liegen vor. Nach dieser Vorschrift kann die Regulierungsbehörde im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen.

Das im Streit befindliche Geschäftsmodell verstößt gegen gesetzliche Vorschriften (...). Zu den gesetzlichen Vorschriften, über deren Einhaltung im Rahmen der Nummernverwaltung die Regulierungsbehörde wacht, gehören insbesondere auch diejenigen des Gesetzes über den unlauteren Wett- bewerb (...).

Die Gefahr einer "Allzuständigkeit" der Antragsgegnerin auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts entsteht durch diese Auslegung der Regelung nicht. Denn durch die weitere Voraussetzung des § 67 Abs. 1 Satz 1 TKG, wonach die Anordnung "im Rahmen der Nummernverwaltung" ergehen muss, ist ausreichend sichergestellt, dass nur Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von Rufnummern zur Grundlage von Anordnungen der Regulierungsbehörde gemacht werden dürfen."

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