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Bundesregierung: Neue TKÜV liegt vor

Über die Neufassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKVÜ) wird schon seit längerem kontrovers und heftig gestritten.

Nun liegt seit wenigen Tagen ein neuer Entwurf in dieser Angelegenheit dem Bundesrat vor (BR-Drs. 631/05 - PDF).

Lesenswert sind dabei die gesetzgeberischen Anmerkungen und Ausführungen ab S. 20 ff des Dokument. Die TKÜV ist seit jeher extrem umstritten und führt - entgegen ihrer rechtlichen Bedeutung - in der Praxis bislang eher ein Schattendarsein.

Der Bundesrat muss dieser Verordnung gemäß Art. 80 Abs.2 GG zustimmen, damit sie in Kraft treten kann. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen am 18. September 2005 ist fraglich, ob eine solche Zustimmung überhaupt noch aus zeitlichen Gründen möglich ist oder ob der Regierungs-Entwurf nicht vielmehr wegen der parlamentarischen Diskontinuität verfällt.

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