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FST: Aktualisierung des Verhaltenskodex in puncto Handy-Payment

Die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) teilt in einer aktuellen Erklärung (PDF) mit, dass sie ihren Verhaltenskodex in puncto Handy-Payment überarbeitet hat. Die Neuerungen sind zum 1. Oktober 2005 in Kraft getreten.

Den Verhaltenskodex gibt es hier zum Download (PDF).

Die FST hatte diese Überarbeitung auch schon jüngst in einem Interview angekündigt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 18.08.2005.

Die FST bezeichnet das Handy-Payment im Kodex als "TAN-Verfahren" (S. 23ff). Die inhaltlichen Anforderungen, die dort aufgestellt werden, geben in ausführlicherer Form weitestgehend die ohnehin bestehende Gesetzeslage wider, gehen aber z.T. auch darüber hinaus.

Zum Bereich der Mehrwertdienste vgl. unser Info-Portal "Mehrwertdienste & Recht".

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