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AG Kamen: Gewährleistungs-Auschluss bei Online-Auktion

Das AG Kamen (Urt. v. 03.11.2004 - Az.: 3 C 359/04) hatte über einen Gewährleistungs-Ausschluss bei einer Online-Auktion zu entscheiden.

Der Verkäufer bot an einen PKW an. Er benutzte dabei nachfolgende Klausel: "Wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie."

Aus juristischer Sicht macht eine solche Klausel zunächst keinen Sinn, da es im deutschen Recht keine Garantie nach EU-Recht gibt.

Jedoch interpretierte das AG die Erklärung laiengerecht und kam zu dem Schluss, dass hier die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart hatten.

"Zwar bedeutet die Angaben >ohne Garantie< in der Regel keinen Haftungsausschluss, jedoch ist hier aus dem Verweis auf das "EU-Recht" ersichtlich, dass nicht lediglich klargestellt wurde, dass vom Beklagten keine vertragliche Garantie übernommen werde, sondern dass der Beklagte auch nicht den gesetzlichen Bestimmungen für die Beschaffenheit der Sache einstehen möchte."

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