Die Kanzlei-Infos v. 28.10.2005 hatten über den Fall berichtet, bei dem ein minderjähriger Homepage-Betreiber auf Schadensersatz und Zahlung von Abmahnkosten iHv. ca. 4.000,- EUR in Anspruch genommen wurde.
Am heutigen Tage war mündliche Verhandlung.
Es erging eine Versäumnisurteil, in dem die Klage abgewiesen wurde, da die Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht erschien.