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Kategorie: Allgemein

AG Hamburg: Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage? - UPDATE

Die Kanzlei-Infos v. 28.10.2005 hatten über den Fall berichtet, bei dem ein minderjähriger Homepage-Betreiber auf Schadensersatz und Zahlung von Abmahnkosten iHv. ca. 4.000,- EUR in Anspruch genommen wurde.

Am heutigen Tage war mündliche Verhandlung.

Es erging eine Versäumnisurteil, in dem die Klage abgewiesen wurde, da die Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht erschien.

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