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BGH: Einbeziehung von mehreren AGB in Verträge

Der BGH (Urt. v. 16.03.2006 - Az.: I ZR 65/03) hatte darüber zu entscheiden, ob die Einbeziehung von mehreren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag wirksam ist.

Dies haben die höchsten deutschen Zivilrichter bejaht:

"Die Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in ein und denselben Vertrag ist allerdings grundsätzlich zulässig."

Unwirksam wird jedoch das Ganze, wenn die einbezogenen Bestimmungen in sich widersprüchlich sind:

"Sie wird jedoch dann unzulässig, wenn die Verwendung mehrerer Klauselwerke dazu führt, dass unklar ist, welche der darin enthaltenen konkurrierenden Regelungen gelten soll."

Ist dies der Fall, dann gelten keine der AGB, sondern die gesetzlichen Bestimmungen greifen.

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