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BGH: Streitwert bei AGB-Abmahnungen durch Verbraucherschutzverband

Der BGH (Beschl. v. 28.09.2006 - Az. III ZR 33/06: PDF) hatte darüber zu entscheiden, welcher Streitwert für rechtswidrige AGB anzusetzen sind, die durch einen Verbraucherschutzverband gerügt werden.

Mahnt ein Mitbewerber ab, liegt der Streitwert häufig zwischen 25.000,- und 50.000,- EUR. Entsprechend hoch sind die Anwaltskosten.

Welcher Streitwert gilt nun aber, wenn ein Verbraucherschutzverband rechtswidrige AGB rügt?

"Der Wert der Beschwer eines Verbraucherschutzverbandes, der mit einer Klage auf Unterlassung der Verwendung einzelner Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterlegen ist, orientiert sich an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln (...).

Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen, wird der wirtschaftlichen Bedeutung der Verbote, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung der Beschwer hingegen keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (...)."


Und weiter:

"Die Bewertung der einzelnen Klausel mit 2.500 € ist angemessen. Der Bundesgerichtshof hat in Anwendung der oben genannten Grundsätze den Streitwert je angegriffener Klausel regelmäßig mit 3.000 DM bewertet (...).

Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen allgemeinen Teuerung ist eine Bemessung des Streitwerts mit mehr als 2.500 € je angegriffener Klausel nicht geboten (...)."

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