Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Bad Kreuznach: Beweislast bei rechtswidrigem Telefonmarketing

Das LG Bad Kreuznach (Urt. v. 16.02.2006 - Az.: 5 O 39/05) hatte über die Beweislast bei rechtswidrigem Telefonmarketing zu entscheiden.

Klägerin war ein Verbraucherschutzverein, Beklagte ein Weinhandel-Unternehmen. Die Beklagte rief mehrfach in der Vergangenheit eine Kundin an und bot ihr Weine zum Verkauf an. Die Kunde verneinte und bat um Streichung aus der Telefonliste. Dennoch erfolgten weitere Telefonanrufe von Personen, die sich als Mitarbeiter der Beklagten ausgaben.

Die Klägerin nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung. Diese wandte ein, sie habe keine weiteren Anrufe veranlasst. Vielmehr müsse es sich um ehemalige Mitarbeiter handeln.

Die Richter sind dieser Argumentation nicht gefolgt und haben die Beklagte zur Unterlassung verurteilt:

"Aufgrund des Vorbringens der Beklagten bedarf lediglich die Frage der Erstbegehung und damit der Wiederholungsgefahr der Erörterung. Die Beklagte hat vorprozessual (...) erklärt „… Im Falle XXX teile ich Ihnen mit, dass dieser Kunde versehentlich doppelt angelegt wurde. Bei der einen Kundennummer haben wir den Vermerk, kein Telefonkontakt erwünscht, vermerkt. Bei der doppelten, fehlerhaften Eintragung fehlte der Vermerk. …"

Im Falle XXX hatte die Beklagte dessen Bitte um Sperrung seiner Adresse für Werbemaßnahmen "technisch nicht wirksam entsprochen“ (...), so dass es zu einem weiteren Anruf kam und die Beklagte die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab (...).

Vor diesem. Hintergrund ist das Gericht der sicheren Überzeugung (§ 286 ZPO), dass es Mitarbeiter der Beklagten waren, die XXX anriefen, obwohl dieses sich weitere Anrufe verbeten hatte. Die rein theoretische Möglichkeit, dass ein ehemaliger Mitarbeiter der Beklagten ausgerechnet XXX ausgerechnet unter Verleugnung seines wahren Arbeitgebers angerufen hat, hat außer Betracht zubleiben."

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen