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Gesetzesentwurf Bündnis 90/Die Grünen: Telefon-Spam soll Ordnungswidrigkeit werden

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/4156) vorgelegt, wonach Telefon-Spam eine Ordnungswidrigkeit werden soll.

Zur Begründung führt der Entwurf an:

"Das den Bundes- und Länderbehörden bekannte Ansteigen der belästigenden Werbung durch unerwünschte Telefonanrufe ist in verschiedenen Bundestagsgremien erörtert worden.

Dabei ist vorgetragen worden, dass die Rechtsüberwachung durch andere im Wettbewerb stehende Unternehmen und klagebefugte Verbände mittels Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen Unterlassung zu verlangen, wegen bestehender rechtlicher Beschränkungen nicht effektiv funktionieren kann. Auch der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG führt bislang nicht zu einer wirksamen Abschreckung, weil er eine vorsätzliche Zuwiderhandlung voraussetzt und dadurch den klagebefugten Verbänden kaum überwindbare Schwierigkeiten in der Beweisführung bereitet und ein unangemessen hohes Prozesskostenrisiko entstehen lässt.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat in der vorliegenden Form zwar die richtigen Schritte eingeleitet, muss aber weiterentwickelt werden, damit unrechtmäßige Handlungen sich tatsächlich nicht rentieren und der wirtschaftlichen Anreiz, gegen das Gesetz zu verstoßen, entfällt."


Gefordert wird:

"- Unerbetene Telefonwerbung als Ordnungswidrigkeit zu regeln und der Bundesnetzagentur die Kompetenz zu übertragen, Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro ahnden zu können

- Den Verschuldensmaßstab in § 10 UWG zur Gewinnabschöpfung so zu fassen, dass das Instrument der Gewinnabschöpfung bereits greift, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat

- Den abgeschöpften Gewinn, nach Abzug der für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, verpflichtend an Einrichtungen des Verbraucherschutzes weiterzuführen oder zur Finanzierung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zu verwenden

- In bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten darauf hinzuwirken, dass das gesetzliche Telefonwerbeverbot ausnahmslos eingehalten wird"


Kommentar von RA Dr. Bahr:
Die Unfähigkeit des deutschen Gesetzesgebers, praktikable Gesetze im Bereich des Rechts der Neuen Medien zu verfassen, setzt sich fort. Erst vor kurzem musste der Deutsche Bundestag seinen Offenbarungseid beim neuen Telemediengesetz leisten, vgl. die Kanzlei-Infos v. 19.01.2007. Siehe dazu auch die aktuelle Podcast-Reihe auf Law-Podcasting.de, vgl. die Kanzlei-Infos v. 01.02.2007.

Einzigartigen Anschauungsunterricht wie man sich nicht machen sollte, zeigte die Legislative auch bei der Reform der Impressumspflicht für E-Mails Anfang diesen Jahres, vgl. die Kanzlei-Infos v. 24.01.2007. Inzwischen gibt es hier bereits die ersten Abmahnungen.

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