Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Haftung für Google AdWords; Option "weitgehend passende Keywords"

Das LG Berlin (Urt. v. 21.11.2006 - Az.: 15 O 560/06) hatte über die Haftung für Google AdWords zu entscheiden.

Die Antragsgegnerin hatte das allgemeine Keyword "Möbel" gebucht. Durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" erschien bei Eingabe des für die Antragstellerin markenrechtlich geschützten Begriffs "europamöbel" auch die Anzeige der Antragsgegnerin.

Hierin sah die Antragstellerin eine Markenverletzung und untersagte der Antragsgegnerin die weitere Verwendung.

Zu Recht, wie nun das LG Berlin entschied. Jedoch differenzieren die Richter:

Wirbt ein Unternehmen im Rahmen des Google-AdWords-Programmes mit einem Allgemeinbegriff und wählt die Option "weitgehend passende Keywords" ist es verpflichtet ab Aufforderung durch den jeweiligen Markeninhaber dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die AdWords-Anzeigen bei Eingabe des Markenbegriffs nicht mehr erscheinen. Es ist jedoch nicht verpflichtet vor Beginn der Anzeigen-Kampagne zu überprüfen, in welchem Umfang es hierdurch zu Kennzeichenverletzungen Dritter kommen könnte und diese von vornherein durch die Auswahl ausschließender Keywords zu verhindern.

"Es überspannt (...) nach Auffassung der Kammer den Rahmen des Zumutbaren, der Antragsgegnerin die Verpflichtung aufzuerlegen, vor dem Start ihrer Anzeige zu prüfen, in welchem Umfang es durch die Verbindung des ausgewählten Keywords "Möbel" mit weiteren Begriffen zu Kennzeichenverletzungen Dritter kommen könnte und diese von vornherein durch die Auswahl ausschließender Keywords zu verhindern.

Da die Antragsgegnerin sich aber gerade mit der Auswahl eines so allgemeinen Gattungsbegriffs wie "Möbel" und der Option "weitgehend passende Keywords" die Möglichkeit eröffnet, gegenüber einer weitaus größeren Zahl von Nutzern der Suchmaschine für ihr Angebot zu werben, als dies möglich wäre, wenn sie mit eingeschränkteren Keywords arbeitete, ist sie im Gegenzug verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt, wenn sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird. (...)"


Mit anderen Worten: Haftung erst ab Aufforderung. Danach muss der Inserent umgehend tätig werden und den jeweils geschützten Begriff von der Werbung ausnehmen.

Schon vor einem Jahr warnten wir in einem Special-Podcast "Algorithmisch abgemahnt: Markenverletzung bei Google AdWords" vor der AdWords-Problematik "weitgehend passende Keywords". Unter 100 Partnerprogramme gibt es seitdem zusätzlich eine zentrale Seite mit zahlreichen weiteren Infos und Hintergrund-Informationen. Dort kann auch im Forum diskutiert werden.

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen