Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Law-Podcasting.de: Ist das Setzen von Links auf fremde Seiten ohne Erlaubnis des Seiteninhabers erlaubt?

Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema "Ist das Setzen von Links auf fremde Seiten ohne Erlaubnis des Seiteninhabers erlaubt?".

Inhalt:
Die Frage erscheint auf den ersten Blick ein wenig merkwürdig. Die Praxis zeigt aber, dass es viele Seitenbetreiber gibt, die sich über diesen Punkt Gedanken machen. Nicht zuletzt so mancher Hinweis auf einer staatlichen Webseite verunsichert die Internet-User.

So heißt es auf der Webseite des Gesundheitsministeriums wörtlich:

"Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: Der Hyperlink kann auf die Startseite oder auf eine einzelne Webseite gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird. Der Vertragspartner teilt dem Bundesgesundheitsministeriums innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit."

Ist eine solche Erklärung wirksam? Oder juristisch ausgemachter Nonsense?

Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen