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BGH: Keine Wettbewerbswidrigkeit bei fehlerhafter Preselection-Einstellung

Der BGH (Urt. v. 29.03.2007 - Az.: I ZR 164/04) hatte über die wettbewerbsrechtlichen Folgen bei einer fehlerhaften Preselection-Einstellung zu entscheiden:

"Für die Annahme einer unlauteren gezielten Mitbewerberbehinderung reicht es nicht aus, dass sich auch die bloß versehentliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die darauf gerichtet ist, dem Wettbewerber Kunden zuzuführen, auf den Absatz des Mitbewerbers nachteilig auswirken kann."

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