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OLG Karlsruhe: Keine Hinsendekosten bei Widerruf im Versandhandel - Volltext

Wie bereits in den Kanzlei-Infos v. 18.09.2007 mitgeteilt, hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass ein Verbraucher, der im Versandhandel die bestellte Ware zurücksendet und damit von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht, keinerlei Hinsendekosten zu tragen braucht. Nun liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor: OLG Karlsruhe (Urt. v. 05.09.2007 - 15 U 226/06: PDF via MIR):

"Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das Schicksal der Hinsendekosten im Falle des Widerrufs im Gegensatz zu den Rücksendekosten im deutschen bürgerlichen Recht keine ausdrückliche Regelung erfahren hat. Insbesondere sind die Versandkosten nicht Teil der (...) Rückgewährpflicht (...).

Als Vertragskosten waren sie schon vor der Änderung des BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz außer beim Versendungskauf nur im Falle der Wandlung (...) zu ersetzen (...)."

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