Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr: "Call In vor Gericht: Abgrenzung Teleshopping und Fernsehwerbung bei Mehrwertdiensten-Gewinnspielen", der hier online abrufbar ist.
Der Aufsatz ist offline in der TeleTalk 1/2008, S. 36f. erschienen.
Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem zur Abgrenzung zwischen Teleshopping und Fernsehwerbung bei Gewinnspielen mit Mehrwertdiensten Stellung genommen. Welche praktischen Konsequenzen ergeben sich hieraus für Call in-Formate?