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LG Bielefeld: Werbeslogan "Im Club ist jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler" rechtswidrig

Das LG Bielefeld (Urt. v. 29.06.2007 - Az.: 17 O 49/07) hat entschieden, dass der Werbeslogan eines Buchclubs "Im Club ist jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler" rechtswidrig ist.

Die Klägerin sieht in dieser Aussage eine Irreführung, weil die Aussage lediglich für die speziell hergestellten Clubausgaben gelte, aber nicht für sonstige Bücher.

Das LG Bielefeld hat der Klägerin recht gegeben und den Buchclub zur Unterlassung verurteilt:

"Zum einen erweckt sie durch die Wortwahl "jedes Buch" den unzutreffenden Eindruck, alle beim Club (...) zu erwerbenden Bücher und nicht nur sogenannte Clubausgaben seien billiger als bei jedem anderen Händler. Das ist aber für die Buchhandelsausgaben, die mit den im Buchhandel zu erwerbenden Büchern identisch sind und auch dasselbe kosten, unzutreffend. Diese Irreführung ist durchaus für den Entschluß eines Interessenten, Mitglied im (...) Buchclub zu werden, relevant."

Und weiter:

"Zum anderen erweckt die Aussage den Eindruck, alle bei der Beklagten zu erwerbenden Bücher seien auch im übrigen Buchhandel zu bekommen, nur dort teurer. Diese Aussage ist insoweit unzutreffend und irreführend, als die Clubausgaben der Beklagten zwar im inneren Textteil mit den Buchhandelsausgaben übereinstimmen, der Einband und der Schutzumschlag aber anders gestaltet ist, so daß bei genauer Betrachtungsweise die Clubausgaben der Beklagten nicht billiger als bei jedem anderen Händler sind, sondern im allgemeinen Buchhandel gar nicht zu bekommen sind.

Auch diese Irreführung betrachtet die Kammer als relevant für Beitrittsentscheidungen von Interessenten, die den Buchclub bisher nicht kennen; denn diese werden zu der für den Beitritt vielfach maßgebenden Annahme verleitet, die bei der Beklagten zu bekommenden Bücher stimmten 1 : 1 mit den im Buchhandel erhältlichen Büchern überein."

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