Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Sperrung von IP-Adressen des Mitbewerbers

Das OLG Hamm (Urt. v. 23.10.2007 - Az.: 4 U 99/07) hat entschieden, dass die Aussperrung von IP-Adressen eines Mitbewerbers grundsätzlich wettbewerbswidrig ist, da es dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.

Nur in bestimmten Ausnahmenfällen ist eine IP-Sperre zulässig. Insbesondere dann, wenn ein Mitbewerber sich nicht wie ein normaler Kunde verhält, sondern die Angebote der Konkurrenz in unverhältnismäßiger Weise in Anspruch nimmt.

"Vor allem und unabhängig davon hat sich die Antragsstellerin, was entscheidend ist, nicht wie ein normaler Kunde verhalten, sondern hat in rd. 2 Stunden rd. 650 Aufrufe getätigt und wollte darüber hinaus sogar insgesamt 5000 Aufrufe in entsprechend kurzer Zeit- und Taktfolge tätigen. Damit hat sie sich - worauf im Termin hingewiesen worden und was ausführlich erörtert worden ist - letztlich selbst wettbewerbswidrig (...) verhalten unter dem Gesichtspunkt einer Betriebsstörung."

Das OLG Hamburg (= Kanzlei-Infos v. 07.08.2007) hat vor kurzem identisch entschieden, während das LG Hamburg (= Kanzlei-Infos v. 19.03.2007) anderer Ansicht ist.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen