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BGH: Fehlerhafte Preisauszeichnungen nicht immer ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Der BGH (Urt. v. 04.10.2007 - Az.: I ZR 182/05) hat entschieden, dass fehlerhafte Preisauszeichnungen nicht immer ein Wettbewerbsverstoß sind:

"Ist die Ware am Regal mit einem höheren als dem in der Werbung angegebenen Preis ausgezeichnet, fehlt es an einer wettbewerbsrelevanten Irreführung, wenn dem Kunden an der Kasse von vornherein nur der beworbene Preis in Rechnung gestellt wird.

Die unrichtige Preisauszeichnung verstößt dann zwar gegen die Preisangabenverordnung, führt aber nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs nach § 3 UWG."

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