Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Unzureichende Einwilligungserklärung bei Gewinnspielen

Das LG Köln (Urt. v. 22.10.2008 - Az.: 26 O 5/08) hat noch einmal bestätigt, dass die Einwilligungserklärung

"Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich telefonisch/per E-Mail/SMS (...) über interessante Angebote - auch durch Dritte und Partnerunternehmen - informiert werde."

rechtswidrig ist, weil sie nicht ausreichend klar die sachliche Reichweite der Einwilligung bestimmt:

"Die beanstandete Klausel verstößt (...) gegen § 307 BGB und ist damit unwirksam. (...)

Gemäß § 7 UWG handelt unlauter (...), wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt. Dabei ist eine unzumutbare Belästigung insbesondere anzunehmen bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder bei einer Werbung von elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung (...). Danach schließt das Erfordernis eines ausdrücklichen oder konkludenten Einverständnisses eine Herbeiführung der Einverständniserklärung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich aus. (...).

Entsprechendes gilt, soweit das Einverständnis des Kunden mit Zusendung von Werbung per E-Mail oder SMS erklärt werden soll (vgl. BGH Urteil vom 16.7.2008 - VIII ZR 348/06 -, zitiert nach Juris)."


Siehe zu generell zu den rechtlichen Problemen im gewerblichen Adresshandel unser Rechts-Portal "Adresshandel & Recht".

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen