Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG München: Zahlungspflichtigkeit bei Internet-Branchenverzeichnis

Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens.

In den Geschäftsbedingungen versteckt befand sich auch der Hinweis, dass der Eintrag 1076,75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde.

Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Prompt kam die Rechnung über 1249,03 Euro.

Als er nicht bezahlte, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab:

Zwischen den Parteien sei keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, weil die Zahlungsverpflichtung und der Preis innerhalb der ungegliederten, kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen so versteckt gewesen seien, dass sie leicht überlesen werden konnten. Die Klausel sei daher überraschend und damit unwirksam.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 9.4.08, AZ 262 C 33810/07

Quelle: Pressemitteilung des AG München v. 08.12.2008

Rechts-News durch­suchen

11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen