Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Oldenburg: Kein Internet-Auskunftsanspruch bei einmaligem Album-Download

Eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG. Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 01.12.2008 - Az.: 1 W 76/08) hat entschieden, dass bei einem einmaligen Album-Download nocht kein "gewerbliches Ausmaß" vorliegt und ein Auskunftsanspruch daher abzulehnen ist.

Denn weder Anzahl noch Geringe der Rechtsverletzung begründeten den gesetzlich verlangten gewerblichen Umfang.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen