Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Schleswig: Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR

In einem aktuellen Beschluss hat das OLG Schleswig (Beschl. v. 05.01.2009 - Az.: 1 W 57/08) entschieden, dass der Streitwert bei E-Mail-Spam bei 4.500,- EUR liegt.

Die Höhe des Streitwertes bei einem Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung bestimme sich, so die Richter, grundsätzlich nach dem Grad der Beeinträchtigung und könne sogar bis zu 15.000 EUR gehen. Es müsse für den Versender von Spam-Mails ein Abschreckungseffekt für die Zukunft entstehen, da der Betroffene die meist massenhaft auftretenden Mails als zeitraubend und belästigend empfinde.

Im vorliegenden Fall hielt das Gericht den Wert von 4.500,- EUR für das einmalige Zusenden einer E-Mail für angemessen.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen