Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Stuttgart: Werbung an Augenärzte für Praxis-Brillenvertrieb wettbewerbswidrig

Das OLG Stuttgart (Urt. v. 30.10.2008 - Az.: 2 U 25/08) hat entschieden, dass eine an Augenärzte gerichtete Werbung für ein Brillenvertriebssystem, bei dem der Arzt seinen Patienten auch in medizinisch einfach gelagerten Fällen Brillengestelle anbieten und hierfür eine Vermittlungsprovision erhalten soll, wettbewerbswidrig ist.

Die Richter werteten die Aktion als Anstiftung zum Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung.

Die ärztliche Berufsordnung verbietet grundsätzlich, dass ein Arzt im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit gewerbliche Dienstleistungen erbringt oder erbringen lässt, soweit diese nicht wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass der Arzt in ein Spannungsfeld zwischen medizinischer Notwendigkeit und eigenen kommerziellen Interessen gerät. Der Patient soll darauf vertrauen dürfen, dass der Arzt sich nur von fachlichen und nicht von wirtschaftlichen Aspekten leiten lässt.

Dieser Grundsatz werde durch einen Arzt, der der Werbung der Beklagten folge, nicht mehr gewahrt.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen