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LG München I: Bier-Werbung mit "Klinsmann" ohne dessen Zustimmung verboten

Die 9. Zivilkammer hat in einem heute ergangenem Urteil einer Brauerei verboten, in Rundfunkspots oder sonst wie das von ihr hergestellte Bier mit „Frisch, sauber, rein, neudeutsch sagt man clean und genau woher meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann…“ zu bewerben.

Der frühere Fußball-Nationalspieler und jetzige Trainer des FC Bayern hatte einer solchen Werbung mit seinem Namen nicht zugestimmt und diese auch nicht dulden wollen. Gegenstand des Rechtsstreits waren nur Unterlassungsansprüche, nicht auch Schadensersatzforderungen wegen der Namensnutzung.

Urteil des Landgerichts München I, Az.: 9 O 16992/08

Quelle: Pressemitteilung des LG München I v. 11.02.2009

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