Das OLG Frankfurt (Urt. v. 18.12.2008 - Az.: 16 U 76/08) hat bestimmte AGB der Fluggesellschaft für unwirksam erklärt.
British Airways verwendete folgende Bestimmung:
"Wenn Sie nicht alle Flightcoupons in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen, wird der Flugschein von uns nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit."
Die Frankfurter Richter sahen darin eine unzulässige Benachteiligung des Kunden. Obgleich der Kunde den vollen Preis bezahlt habe, verliere er einen Teil seines Leistungsanspruchs, was unverhältnismäßig sei.
Die Fluggesellschaft wolle erreichen, dass der Fluggast ein neues Ticket erwerben müsse, obwohl er den vollen Flugpreis für die Gesamtstrecke bereits bezahlt habe. Zusätzlich sei sie in der Lage, diesen Sitzplatz an einen anderen Interessenten zu verkaufen.
Erst vor kurzem hat das LG Köln (Urt. v. 19.11.2008 - Az.: 26 O 125/07) inhaltsidentische AGB-Regelungen der Deutschen Lufthansa AG ebenso für unwirksam erklärt.