Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich

Das OLG Köln (Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: 6 W 182/08) hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG auch noch 4 Jahre nach der Veröffentlichung des Musik-Albums möglich ist.

Hinsichtlich des Merkmals des "gewerblichen Ausmaßes" sei nicht ausschließlich auf die zeitliche Komponente abzustellen. Vielmehr verbiete sich eine starre zeitliche Grenze, denn es sei beispielsweise möglich, dass ein Künstler im Zeitraum unmittelbar nach der Veröffentlichung seines Werkes noch gar nicht wahrgenommen werde, aufgrund späterer Erfolge aber Jahre danach seine Werke in viel stärkerem Maße nachgefragt würden.

Dieser Umstand gelte insbesondere für klassische Musik wie im vorliegenden Fall. Daher müsse die relevante Verwertungsphase immer individuell bestimmt werden.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen