Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Buchstabenkombination für Firmennamen eintragungsfähig

Der BGH hat in einer Grundsatz-Entscheidung (Beschl. v. 08.12.2008 - Az.: II ZB 46/07) klargestellt, dass die Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination für einen Firmennamen im Handelsregister eintragungsfähig ist.

Das betroffene Unternehmen firmierte unter ""HM + A GmbH + Co. KG". Das Handelsregister lehnte eine Eintragung ab.

Zu Unrecht wie nun die BGH-Richter feststellten.

Zur Identifikation der Gesellschaft reiche es aus, dass die Buchstabenkombination als solches aussprechbar und artikulierbar sei. Anders als nach früher herrschender Rechtsprechung müsse der Firmennamen heutzutage aber nicht als "Wort aussprechbar" sein.

Auch sei die gewählte Variante ausreichend unterscheidungskräftig, so dass die Handelsrecht notwendige Namensfunktion erfüllt sei.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen